HinweisgeberInnenschutzgesetz

HSchG – BGBI. I Nr. 6/23

Wir leben die in unserem Wertekompass festgelegten Werte und bekennen uns im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeiten vor allem auch zu rechtlich einwandfreiem Verhalten. Die Einhaltung dieser Prinzipien ist für die Unternehmen der IGO Industries besonders wichtig.

Wir unterstützen daher aktiv ein HinweisgeberInnensystem, welches auf den europäischen Regeln der Whistleblower-Richtlinie und dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG – BGBl. I Nr. 6/23) beruht.

Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Organe oder Mitarbeiter unserer Gesellschaft im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, können Sie Ihre Wahrnehmungen jederzeit und vertraulich unter Verwendung des internen Meldekanals melden und darlegen.

Mit der Einrichtung und dem Betrieb des internen Meldekanals haben wir die in Wien ansässige Rechtsanwaltskanzlei „PRLW pfletschinger . renzl . lindner . winter Rechtsanwalts-Partnerschaft“ (dort zuständig RA Mag. Wolfgang Renzl) beauftragt. Die Rechtsanwaltskanzlei gewährleistet nach Maßgabe des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, dass die Identität des Hinweisgebers und sonstiger Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, geschützt wird und unbefugten Mitarbeitern der Gesellschaft der Zugriff auf die von Ihnen übermittelten Informationen verwehrt bleibt. Die Kanzlei führt auch alle weiteren gesetzlich vorgegebenen Schritte (Rückmeldung an den Hinweisgeber, Leitung der Untersuchung, Empfehlung von Folgemaßnahmen etc.) unter Wahrung der Rechte des Hinweisgebers durch.

Als beauftragte Meldestelle fungiert die Rechtsanwaltskanzlei

PRLW pfletschinger.renzl.lindner.winter Rechtsanwalts-Partnerschaft

Weihburggasse 26/4

1010 Wien

Sie können den für die beauftragte Meldestelle zuständigen Rechtsanwaltspartner

Herrn Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Renzl

während der Kanzleistunden telefonisch unter

+43 (0)1 235 12 65

oder jederzeit unter

igo-hinweisgeber@prrp.at

kontaktieren.